Lohnende Zuschüsse für Ihre neue Heizung durch das BafA

Deutschland ist Vorreiter im Klima- und Umweltschutz und gibt durch Fördermittel Anreize, für den Einsatz Erneuerbarer Energien bei Heizungsanlagen und der Warmwasserbereitung.

Diese Fördermöglichkeiten oder Zuschüsse werden durch das BafA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) und die KfW (nationale Förderbank, als Anstalt des öffentlichen Rechts) gewährt.

Die staatlichen Subventionen vom BafA haben sich im April 2015 nochmals erhöht und verstärken den Impuls, eine Modernisierung oder Neuinstallation der Heizung vorzunehmen. So zahlt das BafA zahlt beispielsweise Zuschüsse von bis zu 6.000 Euro, für eine Pelletheizung und Solaranlage.

Auf was Sie achten müssen und wer solche Förderungen in Anspruch nehmen kann, erläutern wir Ihnen hier in einer Übersicht.

Grundlagen für den BafA-Zuschuss

Das Gebäude mit der förderfähigen Anlage muß sich auf deutschem Boden befinden und zuvor mindestens zwei Jahre durch ein anderes Heizsystem betrieben worden sein.

Weitere wichtige Kriterien für einen Zuschuss durch das BafA sind:

  • Mindestens sieben Jahre aktive Nutzung der geförderten Anlage
  • Keine Selbstbauten oder Prototypen
  • Gebraucht erworbene Anlagen werden nicht gefördert

Beachtenswert ist außerdem, dass bei einem Hausverkauf, innerhalb der ersten sieben Jahre, der Weiterbetrieb der geförderten Anlage nachgewiesen werden muß.

Die Chance auf einen BafA-Zuschuss haben Solarkollektoranlagen bis 40qm Bruttokollektorfläche und automatisierte Pelletheizanlagen bis 100 kW.

Über die genauen Bestimmungen und Anforderungen der förderbaren Anlagen informieren und beraten wir Sie gerne ausführlich in einem persönlichen Gespräch.

Anträge zur Förderung

BafA-Förderungen können Privatpersonen, Freiberufler und Unternehmer gleichermaßen beantragen und erhalten. Das BafA nimmt private Anträge zur Förderung allerdings erst nach der Inbetriebnahme der modernisierten Anlage an. Unternehmen und freiberuflich Tätige müssen dies zwingend vorher tun.

Bei der KfW sieht das etwas anders aus. Hier müssen Anträge generell vor dem Beginn der Umbauten eingereicht werden und erfolgen normalerweise über die Hausbank. Planungen und Terminierungen zum Zweck der Modernisierung sind jedoch vor der Antragstellung erlaubt.

Einen Antrag an das BafA kann jeder Mieter, Pächter oder Eigentümer des betreffenden Grundstücks stellen. Mieter und Pächter sollten sich aber zuvor die Erlaubnis zur Betreibung einer geförderten Anlage – beim jeweiligen Eigentümer – einholen.

Beispiele einer BafA-Förderung

Im Rahmen der sogenannten Pelletkesselförderung beteiligt sich das BafA mit einem Zuschuss von mindestens 3.000 Euro, wenn Sie sich für einen Heizkessel entscheiden, der mit Holzpellets betrieben wird. Diese Förderung müssen Sie nicht zurückzahlen, sofern die Richtlinien der BafA eingehalten werden.

Lassen Sie sogar eine Kombination aus einer Pelletheizung mit Kombi-Pufferspeicher und Solarkollektoren installieren, können Sie gegebenenfalls mit Fördermitteln von bis zu 6.000 Euro rechnen.

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Seite:

http://www.bafa-förderung.de/

oder sehr gerne in einem individuellen Beratungsgespräch mit einem unserer Experten von Scheibel Heizungsbau.

Rufen Sie uns an und vereinbaren einen Termin mit uns. Es lohnt sich für die Umwelt – und nicht zuletzt für Ihren Geldbeutel.