Hessen fördert den barrierefreien Umbau Ihres Badezimmers mit bis zu 5000 Euro
Umbauten und Maßnahmen zur Sanierung in Wohnungen oder Häusern sind für Eigentümer mit Investitionen verbunden.
Werden diese Umbauten auf barrierefreie oder behindertengerechte Nutzung hin vorgenommen, beteiligt sich das Land Hessen mit einem Zuschuss an den entstehenden Kosten.
Hier erläutern wir Ihnen, wer für diese Förderung berechtigt ist und auf was Sie dabei achten sollten.
Voraussetzungen für die hessische Förderung
Die oberste Voraussetzung für einen Zuschuss vom Land Hessen ist, dass es sich um eine Eigentumswohnung oder ein eigenes Haus (mit oder ohne Grundstück) handelt, welches von Ihnen als Antragsteller bewohnt wird.
Die weiteren vorgegebenen Kriterien sind:
- Umbaukosten höher als 1000 Euro
- Umbaumaßnahmen nach der vorgeschriebenen DIN für barrierefreies Bauen
- Gesicherte Finanzierung des geplanten Umbaus
- Antragstellung der Förderung vor dem Baubeginn
Den Antrag auf Förderung müssen Sie bei Ihrer zuständigen Wohnbauförderstelle einreichen. Unsere Experten von Scheibel Heizungsbau sind Ihnen gerne dabei behilflich!
Höhe der Zuschüsse für barrierefreie Umbauten in Hessen
Die maximale Obergrenze des Landes Hessen für Zuschüsse barrierefreier Umbauten liegt bei insgesamt 12.500 Euro. Allerdings wird diese Summe auf Wohn- und Grundstücksbereiche aufgeschlüsselt. Das sieht wie folgt aus:
- Barrierefreier Umbau von Badezimmer oder Küche erhält jeweils bis zu 5000 Euro
- Installation von Treppenlift oder Aufzug erhält bis zu 6000 Euro
- Andere barrierefreie Einzelmaßnahmen, wie zum Beispiel die Beseitigung von Schwellen oder Stufen, erhalten bis zu 2500 Euro
Zu beachten ist hierbei noch, dass die möglichen Zuschüsse nur die Hälfte der tatsächlichen Gesamtkosten tragen. Beläuft sich also beispielsweise die barrierefreie Sanierung Ihres Badezimmers auf insgesamt 3000 Euro, erhalten Sie 1500 Euro als Zuschuss vom Land Hessen.