Pflegekasse erhöht Zuschuss für Barrierefreiheit im Bad auf bis zu 4000 Euro
Die Pflegekassen in Deutschland gewähren Zuschüsse für die Verbesserung des Wohnumfeldes von Menschen, die pflegebedürftig sind und sich in einer Pflegestufe befinden. Diese humane Förderung ist im § 40 des Sozialgesetzbuches XI geregelt.
Am 1. Januar 2015 haben die Pflegekassen, mit einem neuen Pflegestärkungsgesetz, den Betrag der Zuschüsse auf bis zu 4000 Euro pro Maßnahme erhöht.
Anerkannt pflegebedürftige Wohngemeinschaften erhalten sogar bis zu 16.000 Euro an Förderung.
Welche barrierefreien Umbaumaßnahmen in Ihrem Badezimmer einen Zuschuss von der Pflegekasse erhalten und worauf Sie achten müssen, erläutern wir Ihnen hier.
Voraussetzungen für einen Zuschuss der Pflegekasse
Für eine finanzielle Umbaubeteiligung der Pflegekasse ist die erste Bedingung, dass es sich um den Wohnbereich der pflegebedürftig anerkannten Person handelt.
Weiterhin werden diese Bedingungen vorausgesetzt, welche die baulichen Maßnahmen letztlich erfüllen müssen:
- Sie ermöglichen die häusliche Pflege,
- Sie erleichtern die häusliche Pflege oder
- Sie fördern die Eigenständigkeit des Pflegebedürftigen.
Ist eine dieser Voraussetzung erfüllt, sind Sie berechtigt, einen Finanzierungszuschuss bei der Pflegekasse für Ihre Badsanierung zu beantragen. Dies ist in Regel unabhängig von Ihrem Einkommen und wird über Ihre zuständige Krankenkasse abgewickelt.
Förderung der Pflegekasse für diese sanitären Umbauten
Zu einer förderbaren Verbesserung des Wohnraumes gehören auch Umbaumaßnahmen in Ihrem Badezimmer. Insbesondere die Barrierefreiheit ist hierbei ein Thema, aber auch die grundsätzliche und funktionelle Nutzung der sanitären Einrichtung.
So erhalten Sie beispielsweise finanzielle Unterstützung, wenn in Ihrem Wohnbereich ein zuvor nicht vorhandenes Bad oder WC eingebaut wird. Ebenfalls berücksichtigt bei den Zuschüssen werden:
- Errichtung einer ebenerdigen Dusche
- Bauliche Maßnahmen für Barrierefreiheit
- Höhenverstellbare Waschtische und Toiletten
- Rutschhemmende Bodenbeläge
Anrechnungsfähig für den Zuschuss der Pflegekasse sind Planungskosten, Materialkosten und der Arbeitslohn für den sanitären Umbau.
Beachtenswert ist außerdem, dass die finanzielle Förderung ohne einen zu erbringenden Eigenanteil der pflegebedürftigen Person ausgezahlt wird. Selbst wenn das gewährte Fördergeld nicht komplett für die durchgeführte Umbaumaßnahme verbraucht wurde, kann der Restbetrag für andere baulichen Verbesserungen eingesetzt werden.
Unsere Experten von Scheibel Heizungsbau beraten Sie gerne ausführlicher zu allen Punkten und begleiten Sie fachgerecht bei der Umgestaltung Ihres Badezimmers.